Rechtliches

bitte beachten sie beim umbau zu einem emora2019 modell, dass wir ein stvo-konformes und nicht-stvo konformes anbieten.

EMORA street

Zugelassen für den normalen Strassenverkehr.

Maximale Keistung. 600W

Maximale Geschwindigkeit 25km/h

EMORA freed

Nicht stvo-konform, bitte unten weiter lesen

Maximale Leistung 1000W

Maximale Geschwindigkeit 45-50 km/h


für alle, die sich für ein emora2019 freed entscheiden, gilt folgendes:

Als e-bike Unternehmen sehen wir uns verpflichtet, auf die derzeit gültige Rechtslage bezüglich Elektrofahrräder zu verweisen. lesen sie dazu im Folgenden ein Zitat zu dem Gesetzestext bzgl. Elektroräder und was daraus für die  emora Aufrüstung folgt.

E-Bike ohne Tretunterstützung

"Beim E-Bike wird die Motorleistung über ein manuelles Bedienelement – einen Drehgriff oder Knopf – geregelt. Muskelkraft und Elektromotor sind unabhängig voneinander, E-Bikes können sowohl rein elektrisch wie auch im Mischbetrieb gefahren werden. E-Bikes sind Elektro-Fahrräder, bei denen man nicht unbedingt treten muss, um mit Elektroantrieb fahren zu können, während man bei einem Pedelec nicht fahren kann, ohne zu treten." [1]

 

"Neben Pedelecs gibt es auch E-Bikes, die ausschließlich mit einem Elektromotor angetrieben werden; der Fahrer muss also nicht in die Pedale treten, um elektrischen Vortrieb zu haben. Diese zwei- oder dreirädrigen Fahrzeuge werden im Allgemeinen als E-Roller/Scooter bezeichnet. Sofern diese so motorisiert sind, dass sie eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweisen, handelt es sich rechtlich auch hier (lediglich) um Fahrräder gem. § 2 Abs. 1 Z 22 lit. d StVO. Damit gelten die gleichen Bestimmungen wie für Radfahrer bzw. Pedelec-Fahrer; dies inkludiert auch die Benützungspflicht von Radfahranlagen. Derzeit sind in Österreich rein elektrisch betriebene E-Roller/Scooter Fahrrädern gleichgestellt, soweit sie eine Leistungsgrenze von 600 Watt und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Ohne Aufsichtsperson dürfen auch E-Roller/Scooter bereits im Alter von zwölf Jahren (mit Radfahrausweis mit zehn Jahren) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt werden."

(§68 Abs 1 StVO) [1]

 


Folgerung

Es wird daher nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der EMORA freed Aufrüstung das Fahrrad nicht mehr der StVO entspricht und somit nicht straßenverkehrstauglich ist.

 Die Verantwortung über die Einhaltung der jeweilig national verkehrsrechtlichen und anderer sonstiger Vorschriften liegt bei Ihnen.

Quellen

[1]  https://www.kfv.at/fileadmin/content/Taetigkeitsbereich/ZVR/2013/ZVR_2013-02__67_Claudia_Riccabona-Zecha_u_Bernd_Hildebrandt.pdf; 26.05.2017